„Ich hab da einen Kredit mit 3,9 % gesehen – ist das gut?“ Die ehrliche Antwort: Die 3,9 % bekommen vermutlich die wenigsten. Wie du Kreditangebote liest, welche Rechte das Gesetz dir gibt und wann eine Umschuldung rechnerisch Sinn ergibt – das erkläre ich hier. Was du am Ende abschließt, entscheidest du.

Effektivzins und der 2/3-Zins

  • Effektiver Jahreszins: die Pflichtzahl nach der Preisangabenverordnung (PAngV). Sie enthält Zins plus alle Kosten, die die Bank zur Bedingung macht. Nur diese Zahl ist vergleichbar.
  • Bonitätsabhängig: Die meisten Angebote hängen von deiner Kreditwürdigkeit (Bonität) ab. Der beworbene „ab“-Zins gilt für die besten Kunden.
  • 2/3-Zins: Werbung muss ein repräsentatives Beispiel zeigen mit einem Zins, den mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erhalten oder unterschreiten (§ 17 PAngV). Diese Zahl ist realistischer als der „ab“-Zins.
  • Bonitätsunabhängig: Alle zahlen denselben Zins – seltener, aber leichter vergleichbar.

Laufzeit, Rate, Gesamtkosten: Die Wippe

Je länger die Laufzeit, desto kleiner die Rate – und desto höher die Gesamtkosten, weil du länger Zinsen zahlst.

10.000 € zu 6 % effektiv Monatsrate Zinskosten gesamt
36 Monate ca. 304 € ca. 930 €
72 Monate ca. 165 € ca. 1.880 €

Die halbe Rate kostet also doppelte Zinsen. Faustregel: So kurz wie die Rate es tragbar erlaubt.

Restschuldversicherung: Freiwillig und oft teuer

Eine Restschuldversicherung soll die Raten übernehmen, wenn du stirbst, krank oder arbeitslos wirst. Die Verbraucherzentralen stufen sie als in der Regel sehr teuer und lückenhaft ein; die BaFin fand bei Testkäufen, dass nicht immer auf die Freiwilligkeit hingewiesen wurde. Seit 1. Januar 2025 gilt für Ratenkredite:

  • Kopplungsverbot: Der Kredit darf nicht vom Abschluss der Versicherung abhängen.
  • Wartefrist: Die Versicherung darf frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG); sonst ist sie nichtig.
  • Provisionsdeckel: Die Vermittlerprovision ist auf 2,5 % der versicherten Summe begrenzt (§ 50a VAG, seit 2022).

Die Kosten einer freiwilligen Restschuldversicherung stehen nicht im Effektivzins – deshalb getrennt nachrechnen. Wer Absicherung will, kann prüfen, ob eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedürfnis passender abdeckt; das ist mein Fachgebiet unter Privatkunden.

Deine gesetzlichen Rechte

  • Widerruf: 14 Tage ab Vertragsschluss und Erhalt aller Pflichtangaben (§§ 495, 355 BGB). Fehlen Angaben, verlängert sich die Frist.
  • Vorzeitige Rückzahlung: jederzeit möglich (§ 500 BGB). Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – höchstens 1 % des zurückgezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit 0,5 % (§ 502 BGB). Nie mehr als die Zinsen, die du noch gezahlt hättest.
  • Kostenlose Kontoauszüge zum Kredit und ein Tilgungsplan auf Anfrage.

Umschuldung: Wann die Rechnung aufgeht

Umschulden heißt: einen neuen, günstigeren Kredit aufnehmen und damit den alten ablösen. Die Logik:

Ersparnis = (alter Zins − neuer Zins) × Restschuld × Restlaufzeit minus Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1 %) minus neue Kosten

Ist das Ergebnis deutlich positiv, ist genaues Nachrechnen angebracht – zum Beispiel bei einem Altkredit zu 10 %, den du heute zu 6 % bekämst. Vorsicht bei Angeboten, die „alle Schulden zusammenfassen“: Das funktioniert oft nur über eine längere Laufzeit, die am Ende teurer ist. Und eine neue Restschuldversicherung startet mit neuen Wartezeiten.

Dispo oder Ratenkredit

Der Dispositionskredit (Dispo) ist die geduldete Überziehung des Girokontos. Praktisch für ein paar Tage, teuer auf Dauer: Stiftung Warentest ermittelte im Mai 2026 einen durchschnittlichen Dispozins von 10,99 %, die teuerste Bank verlangte 15,39 %; die Bundesbank weist für August 2026 volumengewichtet 9,46 % aus. Wer dauerhaft 2.000 € im Minus steht, zahlt bei 11 % rund 220 € Zinsen im Jahr. Ein Ratenkredit zu 7 % für dieselbe Summe kostet rund 140 € – und hat ein festes Ende. Noch günstiger: das Minus abbauen.

Schufa: Was gespeichert wird und wie lange

Die Schufa ist eine private Auskunftei. Banken melden Kredite, Konten und Zahlungsstörungen; daraus entsteht ein Score, der die Wahrscheinlichkeit pünktlicher Zahlung schätzt.

  • Kostenlose Datenkopie: einmal im Jahr nach Art. 15 DSGVO direkt bei der Schufa – kostenpflichtige „Bonitätsauskünfte“ sind etwas anderes.
  • Löschfristen (Verhaltensregeln der Auskunfteien): Kredite werden drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung taggenau gelöscht, erledigte Zahlungsstörungen ebenfalls nach drei Jahren; ab 2025 verkürzt sich die Frist auf 18 Monate, wenn die Forderung binnen 100 Tagen bezahlt wurde und nichts weiter vorliegt. Anfragen werden nach 12 Monaten gelöscht, Girokonten sofort nach Kündigung, Restschuldbefreiung nach 6 Monaten. Gerichte streiten über Einzelfälle – die Praxis kann sich ändern.
  • Tipp: Beim Vergleichen ausdrücklich eine Konditionsanfrage verlangen (unverbindlich). Nach Angaben der Schufa sind Kreditanfragen im aktuellen Score zwar neutral, viele Anfragen in kurzer Zeit bleiben aber zwölf Monate sichtbar.

Wenn es eng wird: Schuldnerberatung

Rutschen die Raten aus dem Ruder, hilft eine anerkannte Schuldnerberatung von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder Verbraucherzentralen – kostenlos, aber oft mit Wartezeit. Finger weg von „Finanzsanierern“ und Online-Anbietern, die Gebühren verlangen oder „Kredit trotz Schufa“ versprechen.

Ich vermittle keine Kredite und bewerte keine Angebote. Ob und was für dich passt, klärst du mit einem dafür zugelassenen Berater.

So gehst du vor

  1. Schufa-Datenkopie anfordern und auf Fehler prüfen – bevor du Angebote einholst.
  2. Effektivzins und 2/3-Zins vergleichen, nicht den „ab“-Zins.
  3. Laufzeit so kurz wie tragbar wählen; Gesamtkosten im Vertrag nachlesen.
  4. Restschuldversicherung getrennt entscheiden – frühestens eine Woche später, nie unter Druck.
  5. Bei Umschuldung die Formel rechnen – Zinsersparnis minus Vorfälligkeitsentschädigung minus Kosten.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 355, 495, 500, 502 BGB), Preisangabenverordnung (§ 17 PAngV), Versicherungsvertragsgesetz (§ 7a VVG), Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 50a VAG), Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15), BaFin (Restschuldversicherung), Stiftung Warentest (Dispozinsen, Stand Mai 2026), Deutsche Bundesbank, Schufa (Löschfristen), Verbraucherzentrale (Kreditverträge, Schuldnerberatung) – Stand Oktober 2026. Unsicher, was in deinem Kreditvertrag steht? Schreib mir.