Die ersten sechs Wochen Krankheit merkst du finanziell kaum – der Arbeitgeber zahlt weiter. Ab der siebten Woche wird es anders, und viele erleben die erste Krankengeld-Überweisung als Schock. Hier die Rechnung dahinter, Schritt für Schritt – und wer sich zusätzlich absichern sollte.

Schritt 1: Sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Als Arbeitnehmer bekommst du bei unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen. Bei derselben Krankheit gibt es die sechs Wochen nur einmal – es sei denn, du warst zwischendurch sechs Monate nicht deswegen krank oder zwölf Monate sind seit Beginn vergangen.

Schritt 2: Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse

Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (§ 44 SGB V). Die Höhe (§ 47 SGB V):

  • 70 % des Bruttoeinkommens, aber
  • höchstens 90 % des Nettoeinkommens – in den meisten Fällen greift diese zweite Grenze, und
  • das Brutto zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 Euro im Monat). Daraus ergibt sich ein Höchst-Krankengeld von 135,63 Euro je Kalendertag brutto (2026).
  • Vom Krankengeld gehen noch deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12 %.
  • Dauer: höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet – bleiben also rund 72 Wochen Krankengeld.

Die Rechnung mit Platzhaltern

Nimm dein Brutto als 100 %. Dein Netto liegt – je nach Steuerklasse – vielleicht bei 65 % davon.

Posten Anteil vom Brutto
70 % vom Brutto 70 %
90 % vom Netto (90 % × 65 %) 58,5 % – das ist die niedrigere Grenze, also gilt sie
abzüglich rund 12 % Sozialbeiträge rund 51–52 % vom Brutto

Das heißt: Netto hast du im Krankengeld etwa 80 % von dem, was sonst auf dem Konto landet. Es fehlt rund ein Fünftel – Monat für Monat, bis zu anderthalb Jahre. Miete, Kredit und Kinder werden aber nicht 20 % billiger. Deine konkreten Zahlen hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag ab – rechne mit deiner letzten Gehaltsabrechnung.

Wer besonders betroffen ist

  • Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze: Der Deckel von 135,63 Euro am Tag gilt unabhängig vom Gehalt. Wer das Doppelte der Grenze verdient, bekommt trotzdem nur den Höchstbetrag – die Lücke ist dann weit größer als 20 %.
  • Selbstständige in der GKV: Freiwillig Versicherte haben kein automatisches Krankengeld. Zwei Wege: Mit einer Wahlerklärung gegenüber der Kasse (§ 44 Abs. 2 SGB V) zahlst du den allgemeinen statt den ermäßigten Beitragssatz und bekommst ab der siebten Woche gesetzliches Krankengeld. Oder du wählst einen Wahltarif der Kasse (§ 53 Abs. 6 SGB V), der schon früher einsetzt – mit drei Jahren Bindung. In den ersten sechs Wochen zahlt dir aber niemand etwas – da gibt es keinen Arbeitgeber.
  • Privatversicherte: In der privaten Krankenversicherung gibt es kein Krankengeld. Angestellte brauchen ab der siebten Woche, Selbstständige ab dem ersten Tag ein Krankentagegeld – es ist der Pflichtbaustein, den viele beim Wechsel in die PKV vergessen. Was Krankentagegeld rechtlich ist, steht in § 192 Abs. 5 VVG: Ersatz des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit.

Krankentagegeld: so funktioniert der Baustein

  • Karenzzeit: Ab welchem Krankheitstag gezahlt wird – zum Beispiel ab Tag 15, 22, 29 oder 43. Angestellte wählen meist den 43. Tag (passend zur siebten Woche), Selbstständige je nach Rücklagen früher. Längere Karenz = günstigerer Beitrag.
  • Höhe: Als Angestellter die Lücke zwischen Krankengeld und Netto; als Selbstständiger das Netto plus das, was du weiter zahlen musst: Kranken- und Rentenbeiträge, Betriebskosten, Altersvorsorge. Versichert werden darf höchstens das tatsächliche Nettoeinkommen – deshalb bei Einkommensänderungen anpassen.
  • Dauer: Gezahlt wird, solange du arbeitsunfähig bist – bis Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Gute Tarife zahlen dann noch einige Monate weiter, damit die BU-Rente nahtlos anschließt.

Abgrenzung: Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Unfall

Baustein Zahlt wann Zahlt wie lange
Krankentagegeld vorübergehend arbeitsunfähig (100 % krankgeschrieben) Tage bis Monate
Berufsunfähigkeitsrente voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % berufsunfähig Jahre bis Rentenalter
Unfallversicherung nur bei Unfall, meist Einmalzahlung nach Invaliditätsgrad einmalig

Krankentagegeld ist der Sprint, BU der Marathon. Beides ergänzt sich; eines ersetzt das andere nicht.

So gehst du vor

  1. Letzte Gehaltsabrechnung nehmen und die Rechnung oben mit deinen Zahlen machen. Die Lücke in Euro aufschreiben.
  2. Status klären: GKV-Angestellter, GKV-Selbstständiger (mit oder ohne Wahlerklärung?), PKV-Versicherter.
  3. Rücklagen prüfen: Wie viele Wochen kannst du überbrücken? Daraus folgt die Karenzzeit.
  4. Bei Selbstständigen: Krankenkasse nach Wahlerklärung und Wahltarif fragen – das ist der günstige erste Schritt.
  5. Mit der BU zusammen denken: Krankentagegeld bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit, danach BU-Rente – ohne Loch dazwischen. Mehr dazu in den BU-Grundlagen.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG), Sozialgesetzbuch V (§§ 44, 47, 48, 53 SGB V), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze), Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG), Verbraucherzentrale (Ratgeber Krankengeld) – Stand Oktober 2026. Wenn du wissen willst, wie groß deine Lücke konkret ist: Schreib mir – das ist in zehn Minuten gerechnet.