Ob Führerschein, Studium oder der Start ins eigene Leben – irgendwann braucht dein Kind finanziellen Rückenwind. Der wichtigste Faktor dabei ist nicht die Höhe des Sparbetrags, sondern die Zeit. Warum das so ist, lässt sich mit einer einfachen Rechnung zeigen.

Der Zinseszins arbeitet für dich

Zinseszins heißt: Der Ertrag aus dem ersten Jahr bringt im zweiten Jahr selbst wieder Ertrag – wie ein Schneeball, der beim Rollen wächst. Über 18 Jahre macht das einen großen Unterschied. Rein rechnerisch, ohne Annahme über ein bestimmtes Produkt:

Jährlicher Ertrag (angenommen) Aus einem einmaligen Betrag wird nach 18 Jahren Bei monatlichem Sparen: so viel mehr als eingezahlt
0 % das 1,0-Fache 0 %
2 % das 1,43-Fache rund 20 % mehr
4 % das 2,03-Fache rund 46 % mehr
6 % das 2,85-Fache rund 79 % mehr

Das ist Mathematik, keine Prognose: Welcher Ertrag tatsächlich erzielt wird, weiß vorher niemand, und ein Ertrag kann in einzelnen Jahren auch negativ sein. Die Tabelle zeigt nur das Prinzip: Je länger das Geld arbeitet, desto größer der Anteil, den die Zeit beisteuert – und desto weniger musst du selbst einzahlen. Wer mit zehn Jahren Verspätung startet, hat nur noch acht Jahre Zinseszins statt achtzehn.

Flexibel statt starr

Worauf du bei jeder Form von Kindersparplan achten kannst – ganz unabhängig vom Produkt:

  • Flexibilität: Lassen sich Beiträge anpassen, pausieren oder erhöhen, ohne Strafe?
  • Kosten: Wie viel Prozent gehen jedes Jahr an Gebühren ab? Jeder Prozentpunkt Kosten wirkt über 18 Jahre genauso stark wie ein Prozentpunkt Ertrag – nur in die andere Richtung.
  • Verfügbarkeit: Kommst du im Notfall an das Geld, und zu welchen Bedingungen?
  • Wem gehört es? Läuft der Vertrag auf dein Kind, gehört ihm das Geld mit 18. Läuft er auf dich, behältst du die Kontrolle. Beides hat Vor- und Nachteile.

Ob und welche Anlageform für dein Kind passt, klärst du mit einem dafür zugelassenen Berater. Als Versicherungsmakler darf ich dir die Funktionsweise erklären, aber keine Anlageempfehlung geben (§ 34f GewO).

Neu: die Frühstartrente

Der Staat will selbst zum Sparer für Kinder werden. Die Frühstartrente sieht vor:

  • 10 € im Monat vom Staat für jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland, vom 6. bis zum 18. Geburtstag – zusammen 1.440 €.
  • Start 2027, zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021; danach kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu.
  • Das Geld wird in einem Altersvorsorgedepot angelegt; Eltern und Großeltern können bis zu 6.840 € im Jahr dazulegen (ungefördert). Ausgezahlt wird es grundsätzlich erst im Rentenalter – es ist Altersvorsorge, kein Führerscheinsparen.

Status, Stand Oktober 2026: Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden; erst danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Details – etwa Rückwirkung für den Jahrgang 2020 oder die Kostenobergrenze von 1 Prozent im Standarddepot – können sich bis dahin noch ändern. Für Eltern besteht deshalb jetzt kein Handlungsdruck; die Zulagenstelle wird sich melden.

Großeltern mit ins Boot holen

Statt zum Geburtstag das fünfte Spielzeug zu schenken, können Großeltern gezielt in die Zukunft des Kindes einzahlen. Ein gemeinsamer Sparplan bündelt diese Beiträge sinnvoll – und Oma und Opa sehen, was aus ihrem Geld wird. Schenkungen innerhalb der Familie sind bis zu hohen Freibeträgen steuerfrei; bei größeren Beträgen lohnt der Blick zum Steuerberater.

So gehst du vor

  1. Ziel und Zeitpunkt festlegen: Wofür soll das Geld sein und wann wird es gebraucht? Daraus ergibt sich, wie viel Schwankung du aushalten kannst.
  2. Betrag wählen, den du durchhältst. Lieber 25 € dauerhaft als 100 € für ein Jahr.
  3. Kosten und Flexibilität vergleichen – mit den vier Fragen oben.
  4. Entscheidung mit einem zugelassenen Berater treffen, wenn es um konkrete Anlageformen geht.
  5. Frühstartrente im Blick behalten – sobald der Bundesrat zugestimmt hat, prüfen, was für dein Kind gilt.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Deutscher Bundestag (Beschluss Frühstartrente 16.10.2026), Deutsche Rentenversicherung (Meldung 19.10.2026), Verbraucherzentrale (Frühstartrente, Stand 09/2026), § 34f GewO; Zinseszins-Tabelle: eigene Rechnung nach der Zinseszinsformel – Stand Oktober 2026. Der beste Zeitpunkt zu starten war die Geburt – der zweitbeste ist heute. Schreib mir, wenn du die Rechnung für dein Kind einmal mit deinen Zahlen sehen willst.