„Ich habe doch gar nichts Wertvolles.“ Das sagen viele – bis sie einmal durchrechnen, was es kosten würde, eine komplette Wohnung neu einzurichten: Möbel, Kleidung, Küche, Fernseher, Bücher, Werkzeug, Fahrräder. Da kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Genau dafür ist die Hausratversicherung da. Hier die Grundlagen – und die Stellen, an denen es im Schadenfall knirscht.

Was ist überhaupt Hausrat?

Einfache Faustregel: Alles, was beim Umzug mitkommt, ist Hausrat. Alles, was fest mit dem Haus verbunden ist (Fenster, Heizung, individuell eingebaute Möbel), gehört zur Wohngebäudeversicherung. Hausrat sind also bewegliche Sachen: Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Bücher, Sportgeräte, Lebensmittel, Bargeld und Wertsachen – auch in Keller, Garage und auf dem Balkon.

Gegen welche Gefahren?

Gefahr Typischer Schaden
Feuer Brand, Blitzschlag, Explosion – auch Ruß und Löschwasser
Leitungswasser Geplatztes Rohr, undichte Waschmaschine, Frostschaden an der Leitung
Sturm und Hagel Sturm ab Windstärke 8, Hagel unabhängig von der Windstärke
Einbruchdiebstahl Aufgebrochene Tür oder Fenster – inklusive Vandalismus nach dem Einbruch
Raub Jemand nimmt dir die Tasche mit Gewalt oder Drohung ab

Nicht in der Grunddeckung: Überschwemmung, Starkregen und Rückstau. Dazu gleich mehr.

Die Versicherungssumme: Wie viel ist mein Hausrat wert?

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer bei einem Totalschaden zahlt. Zwei Wege:

  • Aufzählen und schätzen: Raum für Raum alles zum heutigen Neupreis notieren. Genau, aber mühsam.
  • Faustformel der Versicherungswirtschaft: rund 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – manche Anbieter rechnen mit 700 oder 750 Euro. Bei 80 Quadratmetern wären das 52.000 Euro. Das ist eine übliche Marktfaustformel, kein amtlicher Wert – wer sehr hochwertig eingerichtet ist, braucht mehr.

Warum das wichtig ist: Ist die Summe deutlich zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. Dann kürzt der Versicherer jede Entschädigung im Verhältnis von Summe zu echtem Wert (§ 75 VVG) – auch bei kleinen Schäden. Wer nur zur Hälfte versichert ist, bekommt bei 10.000 Euro Schaden nur 5.000 Euro.

Die Lösung heißt Unterversicherungsverzicht: Vereinbarst du die Summe nach der Quadratmeter-Pauschale und gibst die Wohnfläche richtig an, verzichtet der Versicherer auf diesen Einwand. Aber Achtung: Die Summe bleibt die Obergrenze. Falsche Quadratmeterangaben kosten den Verzicht.

Neuwert: Was bekomme ich im Schadenfall?

Die Hausratversicherung ersetzt zum Neuwert – also das, was es heute kostet, eine gleichwertige neue Sache zu kaufen. Das zehn Jahre alte Sofa wird nicht mit 50 Euro Gebrauchtwert abgerechnet, sondern mit dem Preis eines vergleichbaren neuen. Voraussetzung: Die Versicherungssumme reicht.

Elementarschäden: der Zusatz, der immer wichtiger wird

Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind nur über den Elementar-Baustein versichert. Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss – vollgelaufene Keller gibt es überall. Beim Wohngebäude hatten laut Versichererverband GDV Ende 2025 rund 59 % der Gebäude diesen Schutz; für den Hausrat gibt es keine vergleichbare amtliche Quote, der Baustein ist aber meist günstig zu haben. Wichtig: Für Rückstau verlangen die Bedingungen oft eine funktionierende Rückstausicherung – fehlt sie, kann der Schutz entfallen.

Fahrrad, Urlaub, Wertsachen: die Nebenschauplätze

  • Fahrraddiebstahl: Aus dem abgeschlossenen Keller gestohlen = Einbruch, versichert. Auf der Straße vom Laternenpfahl geklaut = nur mit Zusatzbaustein, oft mit Höchstbetrag und früher mit Nachtzeitklausel. Teure Räder und E-Bikes: Summe prüfen.
  • Außenversicherung: Dein Hausrat ist auch unterwegs versichert – im Hotel, bei Freunden, im Auto – meist bis zu drei Monate und mit Entschädigungsgrenzen. Einbruch ins Hotelzimmer: ja. Tasche im Café vom Stuhl geklaut: meist nein (einfacher Diebstahl).
  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Uhren und Urkunden sind oft nur bis 20 % der Versicherungssumme ersetzt, und Bargeld außerhalb eines Tresors nur bis zu kleinen Grenzen. Wer viel Schmuck hat, braucht einen Tresor oder eine höhere Grenze.

Wo es im Schadenfall knirscht

  • Grobe Fahrlässigkeit: Kerze brennt unbeaufsichtigt, Herdplatte vergessen. Der Versicherer darf dann kürzen – je schwerer das Verschulden, desto mehr (§ 81 VVG). Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung. Bei Vorsatz zahlt nie jemand.
  • Obliegenheiten – deine Pflichten im Vertrag: Fenster und Türen beim Verlassen schließen (ein gekipptes Fenster ist kein geschlossenes), bei längerer Abwesenheit Wasser abstellen oder Heizung gegen Frost laufen lassen, Einbruch sofort bei der Polizei anzeigen, Schaden unverzüglich melden. Verstöße können die Leistung kürzen oder streichen.
  • Sonderkündigung nach einem Schaden: Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen – bis einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen (§ 92 VVG). Das gilt auch für den Versicherer. Alle Fristen in der Übersicht Kündigungsfristen.

So gehst du vor

  1. Wohnfläche richtig ermitteln – Mietvertrag oder Grundriss, nicht schätzen. Hobbyraum und Wintergarten zählen oft mit.
  2. Summe festlegen: Quadratmeter × Pauschale, dann ehrlich fragen, ob Küche, Technik und Hobby darüber liegen.
  3. Bausteine prüfen: Elementar, Fahrrad draußen, Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, Wertsachengrenze.
  4. Inventarliste anlegen: Fotos oder ein kurzes Video jedes Raums, Belege teurer Dinge in der Cloud. Im Schadenfall Gold wert.
  5. Jährlich kurz abgleichen: neue Küche, E-Bike, Umzug – Summe und Wohnfläche anpassen.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Versicherungsvertragsgesetz (§§ 75, 81, 92 VVG), Gesamtverband der Versicherer GDV (Naturgefahren-Mitteilung 06/2026, Verbraucherportal zur Unterversicherung), Verbraucherzentrale (Ratgeber Hausratversicherung 11/2025, Elementarschäden 07/2026) – Stand Oktober 2026. Wenn du unsicher bist, ob deine Summe noch passt: Schreib mir – wir rechnen es gemeinsam durch.