„Da steht eine Zahl auf meiner Renteninformation – aber ist das viel oder wenig?“ Diese Frage bekomme ich fast jede Woche. Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einnahme im Alter, und trotzdem versteht kaum jemand, wie sie entsteht. Dabei ist das System einfacher, als es aussieht. Hier die Bausteine – und am Ende eine Anleitung, wie du deine persönliche Lücke in vier Schritten selbst berechnest.

Baustein 1: Entgeltpunkte – deine Rentenwährung

Die Rentenversicherung rechnet nicht in Euro, sondern in Entgeltpunkten. Die Regel: Verdienst du in einem Jahr genau so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommst du einen Punkt. 2026 liegt dieses Durchschnittsentgelt bei 51.944 € brutto (vorläufiger Wert aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026). Wer die Hälfte verdient, bekommt einen halben Punkt; wer das Doppelte verdient, bekommt trotzdem nur knapp zwei – denn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 € im Jahr) werden keine Beiträge mehr fällig und keine Punkte mehr gesammelt. Auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Krankheitszeiten bringen Punkte.

Baustein 2: Der aktuelle Rentenwert – was ein Punkt wert ist

Jeder Punkt wird beim Rentenbeginn in Geld übersetzt. Dafür gibt es den aktuellen Rentenwert. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 € im Monat je Punkt (vorher, ab 1. Juli 2025: 40,79 €). Die Rentenanpassung 2026 lag damit bei 4,24 % – für Ost und West gleich, weil seit Juli 2023 ein einheitlicher Rentenwert gilt (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 178).

Die Rentenformel ist dann nur noch eine Malaufgabe (§ 64 SGB VI):

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Für eine normale Altersrente zur Regelaltersgrenze sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1,0. Dann gilt: Punkte mal 42,52 €. Rechenbeispiel: Wer 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, kommt auf 45 Punkte – also 45 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto im Monat. Das ist der sogenannte Standardrentner, mit dem auch das Rentenniveau berechnet wird (dazu gleich mehr).

Baustein 3: Beitragssatz und Rentenniveau

  • Beitragssatz: 2026 fließen 18,6 % des Bruttolohns in die Rentenversicherung, je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber (Beitragssatzbekanntmachung 2026). Für 2027 ist der Satz noch nicht festgelegt; die Deutsche Rentenversicherung rechnet in den Folgejahren mit einem Anstieg – Stand: Prognose.
  • Rentenniveau: Es sagt, wie viel der Standardrentner (45 Punkte) im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittsverdiener bekommt – jeweils vor Steuern, nach Sozialabgaben. 2026 liegt es bei 48,0 %. Das Rentenpaket 2025 hat die Haltelinie von 48 % bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 festgeschrieben (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus, BGBl. 2025 I Nr. 362, in Kraft seit 01.01.2026). Ohne Haltelinie wäre das Niveau laut Bundesregierung bis 2031 auf rund 47 % gesunken. Wichtig: 48 % ist eine Zahl für den Modell-Rentner, nicht deine persönliche Quote.

Baustein 4: Wann darfst du in Rente?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 (§§ 35, 235 SGB VI):

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren
1958 66 Jahre 64 Jahre
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre
  • „Rente mit 63“: Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 vorzeitig gehen (§ 236 SGB VI) – aber mit Abschlag von 0,3 % je Monat (§ 77 SGB VI). Für den Jahrgang 1964 sind das von 63 bis 67 genau 48 Monate, also 14,4 % weniger – lebenslang. Wer dagegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente nicht bezieht, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat.
  • 45 Beitragsjahre: Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gibt es ohne Abschlag – für Jahrgänge ab 1964 mit 65 (§§ 38, 236b SGB VI).

Baustein 5: Die Renteninformation richtig lesen

Ab 27 Jahren (in der Praxis nach fünf Beitragsjahren) schickt dir die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr die Renteninformation (§ 109 SGB VI); ab 55 kommt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft. Drei Zeilen sind entscheidend:

  1. Rente bei voller Erwerbsminderung – was du heute bekämst, wenn du nicht mehr arbeiten könntest.
  2. Bisher erreichte Regelaltersrente – was aus deinen heutigen Punkten wird, wenn du ab sofort nichts mehr einzahlst.
  3. Hochrechnung – was herauskommt, wenn du bis zur Regelaltersgrenze so weiterverdienst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre.

Darunter stehen zwei Varianten mit angenommenen Rentenanpassungen von 1 % bzw. 2 % pro Jahr. Das sind Rechenannahmen, keine Versprechen. Und: Alle Beträge sind brutto. Davon gehen Kranken- und Pflegebeiträge ab (den halben Krankenkassenbeitrag und den vollen Pflegebeitrag trägst du als Rentner selbst) und je nach Höhe Steuern – wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % seiner Rente (mehr dazu im Artikel Drei Schichten der Altersvorsorge).

Deine Rentenlücke in 4 Schritten

Ich rechne bewusst in Prozent, nicht in Euro-Versprechen – denn deine Zahlen kennst nur du.

  1. Bedarf festlegen. Schreib auf, wie viel Prozent deines heutigen Nettoeinkommens du im Ruhestand brauchst. Manche Kosten fallen weg (Fahrt zur Arbeit, Kinder, eventuell Miete oder Kredit), andere kommen dazu (Gesundheit, Freizeit). Die ehrliche Zahl ist bei jedem anders.
  2. Erwartete Nettorente ermitteln. Nimm Zeile 3 deiner Renteninformation (Hochrechnung ohne Anpassung). Zieh überschlägig Kranken- und Pflegebeiträge sowie die voraussichtliche Steuer ab. Setze das Ergebnis ins Verhältnis zu deinem heutigen Netto – jetzt hast du deine persönliche Quote in Prozent.
  3. Lücke bilden. Bedarf in Prozent minus Rentenquote in Prozent = deine Lücke. Beispiel-Logik: Brauchst du 80 % und kommst auf 50 %, fehlen 30 Prozentpunkte deines heutigen Nettos – jeden Monat, lebenslang.
  4. Kaufkraft prüfen. Die Beträge der Renteninformation sind in heutigen Euro. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet selbst vor: 1.000 € haben in 20 Jahren bei 1,5 % Inflation nur noch eine Kaufkraft von rund 740 €. Deine Lücke in Prozent bleibt gleich – aber der Euro-Betrag, den du dafür ansparen musst, wächst.

Was du mit der Lücke machst – betriebliche Vorsorge, Riester oder Altersvorsorgedepot ab 2027, private Rentenversicherung, Depot – ist der nächste Schritt. Die Einordnung dazu findest du in den Drei Schichten; ob und welche Geldanlage für dich passt, klärst du mit einem dafür zugelassenen Berater.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Sozialgesetzbuch VI (§§ 35, 38, 64, 77, 109, 235, 236, 236b SGB VI), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 178), Beitragssatzbekanntmachung 2026, Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus (BGBl. 2025 I Nr. 362), Deutsche Rentenversicherung (Pressemitteilung Rentenanpassung 2026, Broschüre „Die Renteninformation“), Bundesregierung (Rentenpaket 2025), Verbraucherzentrale – Stand Oktober 2026. Wenn du deine Renteninformation gemeinsam durchgehen willst: Schreib mir – wir rechnen das in 20 Minuten durch.