„Ich bin seit 40 Jahren bei meinen Stadtwerken, da bleibe ich.“ Das ist eine Entscheidung, die jeder treffen darf. Sie sollte nur nicht auf Behauptungen beruhen, die schlicht falsch sind. Hier die fünf häufigsten – und was wirklich gilt.
Vorab: Drei Rollen, die ständig verwechselt werden
| Rolle | Was er macht | Wechselt beim Anbieterwechsel? |
|---|---|---|
| Netzbetreiber | Besitzt und betreibt Leitungen, Trafos, Zähler in deiner Straße. Behebt Störungen, rund um die Uhr. | Nein – bleibt immer derselbe |
| Grundversorger | Der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet, meist das örtliche Stadtwerk. Muss jeden beliefern, der sich nicht anders kümmert. | Ja, wenn du einen anderen Lieferanten wählst |
| Lieferant | Kauft Strom ein und verkauft ihn dir. Schickt die Rechnung. Fasst keine Leitung an. | Ja – das ist der Wechsel |
Fast alle Mythen entstehen, weil Menschen Grundversorger und Netzbetreiber für dieselbe Firma halten. Oft gehören beide demselben Konzern – aber es sind getrennte Rollen mit getrennten Pflichten.
Mythos 1: „Wenn ich wechsle, nehmen die mich nicht mehr zurück.“
Falsch. Der Grundversorger muss nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz jeden Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu seinen allgemeinen Preisen beliefern. Das ist eine gesetzliche Pflicht, keine Gnade. Du kannst wechseln und jederzeit zurück – die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar und ebenso schnell wieder da. Seit 2022 dürfen Grundversorger Rückkehrer auch nicht teurer einstufen als Bestandskunden.
Mythos 2: „Bei einem Stromausfall sitze ich dann im Dunkeln – keiner kümmert sich.“
Falsch. Für die Lampe an der Decke ist nicht dein Lieferant zuständig, sondern der Netzbetreiber. Er ist nach § 11 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, das Netz sicher und zuverlässig zu betreiben und Störungen zu beheben – für alle Haushalte am Netz, egal bei wem sie ihren Strom kaufen. Dein Nachbar beim Stadtwerk und du beim Wechselanbieter hängen am selben Kabel und bekommen vom selben Monteur den Strom wieder.
Die Störungsnummer des Netzbetreibers steht auf deiner Stromrechnung und meist am Zählerkasten. Speichere sie im Handy – das ist die einzige Nummer, die du bei einem Ausfall brauchst.
Mythos 3: „Der Grundversorger ist doch der günstigste.“
Falsch – meist ist er der teuerste. Die Bundesnetzagentur weist es jedes Jahr aus. Stand April 2025 für einen Haushalt mit 2.500 bis 5.000 kWh:
| Tarif | Durchschnittspreis |
|---|---|
| Grundversorgung | 44,93 ct/kWh |
| Sondervertrag beim selben Grundversorger | 39,51 ct/kWh |
| Vertrag bei einem anderen Lieferanten | 38,20 ct/kWh |
Rund 6 bis 7 Cent je Kilowattstunde Unterschied – bei 3.500 kWh im Jahr sind das bis zu rund 235 €. Trotzdem stecken noch rund 22 % der Haushalte in der Grundversorgung. Die Grundversorgung ist als Auffangnetz gedacht, nicht als Dauertarif.
Mythos 4: „Beim Wechsel habe ich eine Stromlücke.“
Falsch. Der neue Lieferant kündigt beim alten, der Netzbetreiber stellt um – du merkst nichts. Es gibt keinen Moment ohne Strom, weil die Leitung ja die ganze Zeit dieselbe bleibt. Seit 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel sogar innerhalb von 24 Stunden möglich sein (Festlegung der Bundesnetzagentur, seit 2026 in § 20a EnWG), und er darf dich nichts kosten. Scheitert der Wechsel durch Verschulden von Lieferant oder Netzbetreiber, hast du Anspruch auf Schadensersatz.
Mythos 5: „Wenn mein Billiganbieter pleitegeht, stehe ich ohne Strom da.“
Falsch. Fällt ein Lieferant aus, rutschst du automatisch in die Ersatzversorgung beim Grundversorger (§ 38 EnWG) – ohne Antrag, ohne Unterbrechung. Sie ist teurer als ein normaler Vertrag und auf drei Monate begrenzt; danach wirst du Grundversorgungskunde, wenn du nichts tust. Richtig ist also: Nach einer Anbieterpleite sollte man zügig neu abschließen. Falsch ist: dass jemals das Licht ausgeht.
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Allgemeine Information, keine Beratung. Quellen: Energiewirtschaftsgesetz (§§ 11, 20a, 36, 38 EnWG), Bundesnetzagentur (Monitoringbericht 2025, Verbraucherportal Grundversorgung und Lieferantenwechsel), Verbraucherzentrale – Stand Oktober 2026. Preise sind Durchschnittswerte; dein Tarif kann abweichen.