„Ich habe eine Riester, mein Mann hat eine Rürup, und der Nachbar sagt, beides sei Unsinn.“ Solche Sätze höre ich oft. Dahinter steckt fast immer dieselbe Frage: Welche Vorsorge gehört in welche Schublade – und was macht der Staat damit? Genau dafür gibt es seit 2005 das Drei-Schichten-Modell. Es stammt aus dem Alterseinkünftegesetz und sortiert jede Altersvorsorge nach einer einfachen Logik: Je mehr Förderung du beim Einzahlen bekommst, desto stärker ist das Geld im Alter gebunden und besteuert.
Die Grundidee: Fördern vorne, besteuern hinten
Stell dir drei Regale vor. Im untersten Regal hilft der Staat beim Einzahlen kräftig mit, dafür kommst du später nur als lebenslange Rente an das Geld – und zahlst darauf Steuern. Im obersten Regal zahlst du aus dem Netto ein, dafür ist das Geld frei verfügbar und wird im Alter nur gering besteuert. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung: Entweder vorne (beim Einzahlen) oder hinten (beim Auszahlen) greift das Finanzamt zu – aber nicht doppelt.
Schicht 1: Basisversorgung
Hierher gehören die gesetzliche Rente, die berufsständischen Versorgungswerke (zum Beispiel für Ärzte oder Anwälte) und die Basisrente, oft „Rürup-Rente“ genannt.
- Förderung: Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – 2026 bis zu 30.826 € pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 61.652 € (§ 10 Abs. 3 EStG). Der Betrag ist kein Zufall: Es ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (24,7 % von 124.800 €). Wichtig: Bist du Arbeitnehmer, zählen deine Beiträge zur gesetzlichen Rente (dein Anteil und der des Arbeitgebers) bereits mit. Der volle Rahmen steht also vor allem Selbstständigen ohne gesetzliche Rente offen.
- Bindung: Nur als lebenslange Rente, frühestens ab 62. Kein Kapitalwahlrecht, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kündbar – nur beitragsfrei stellen geht (§ 168 Abs. 3 VVG).
- Besteuerung: Die Rente wird mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % seiner Rente, der Rest bleibt lebenslang steuerfrei. Dieser Anteil steigt pro Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte – bei Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 %, ab 2058 sind es 100 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Schicht 2: Geförderte Zusatzvorsorge
Zwei Wege: die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente.
- bAV: Beiträge fließen aus dem Brutto. 2026 bleiben bis 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis 4.056 € sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 SvEV). Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % zuschießen, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Alles Weitere steht im Artikel bAV für Arbeitnehmer.
- Riester (Stand 2026): 175 € Grundzulage pro Jahr, 300 € je Kind (geboren ab 2008; ältere Kinder 185 €), einmalig 200 € extra für Sparer unter 25 (§§ 84, 85 EStG). Dafür musst du 4 % deines Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen selbst einzahlen, mindestens den Sockelbeitrag von 60 € (§ 86 EStG). Steuerlich absetzbar sind Beitrag plus Zulage bis 2.100 € (§ 10a EStG).
- Riester ab 2027 – Status: beschlossen und verkündet. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) ersetzt ab 01.01.2027 die festen Zulagen durch eine Zulage pro Euro Eigenbeitrag und führt das Altersvorsorgedepot ein. Bestehende Riester-Verträge laufen mit dem alten Recht weiter. Details im Artikel Altersvorsorgedepot und Reform 2027.
- Besteuerung: Leistungen aus Schicht 2 sind im Alter voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der bAV kommen für gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich Kranken- und Pflegebeiträge dazu – 2026 mit einem Freibetrag von 197,75 € im Monat in der Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 SGB V).
Schicht 3: Private Vorsorge
Hier landet alles, was du aus dem Netto ansparst: private Renten- und Lebensversicherungen, Fonds- und Wertpapierdepots, Sparpläne, auch die vermietete Wohnung.
- Förderung: Keine beim Einzahlen. Dafür bist du völlig frei: kündigen, verkaufen, beleihen, vererben – alles möglich.
- Besteuerung bei Rentenzahlung: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig – bei Rentenbeginn mit 65 sind es 18 % der Rente, mit 67 nur 17 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).
- Besteuerung bei Kapitalauszahlung (Renten- oder Lebensversicherung ab 2005): Steuerpflichtig ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und wirst du bei Auszahlung mindestens 62 (bei Verträgen von 2005 bis 2011: 60), ist nur die Hälfte dieses Ertrags steuerpflichtig – mit deinem persönlichen Steuersatz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 52 Abs. 28 EStG). Der Versicherer behält zunächst 25 % Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag ein; die Hälfte holst du dir über die Steuererklärung zurück.
- Depot: Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Wie du anlegst und ob ein Depot für dich passt, ist eine Frage für einen dafür zugelassenen Berater – ich ordne hier nur ein.
Die drei Schichten auf einen Blick
| Schicht | Förderung beim Einzahlen | Besteuerung im Alter | Flexibilität |
|---|---|---|---|
| 1 – Basis (gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Basisrente) | 100 % Sonderausgaben bis 30.826 € / 61.652 € (2026) | Besteuerungsanteil, 84 % bei Rentenbeginn 2026, steigend | Sehr gering: nur lebenslange Rente, nicht kündbar |
| 2 – Zusatz (bAV, Riester) | bAV: steuerfrei bis 8.112 €, SV-frei bis 4.056 €, 15 % Zuschuss; Riester: Zulagen + 2.100 € Abzug | Voll steuerpflichtig; bAV zusätzlich KV/PV-Beiträge | Gering: Rente ab 62 (Riester ab 2027: ab 65), Kapital nur begrenzt |
| 3 – Privat (Renten-/Lebensversicherung, Depot, Immobilie) | Keine | Ertragsanteil (z. B. 17–18 %) oder halber Ertrag bei 12 Jahren/62 | Hoch: jederzeit kündbar, beleihbar, vererbbar |
So gehst du vor
- Sortiere, was du hast. Nimm alle Verträge und ordne sie den drei Schichten zu. Allein das klärt oft, warum ein Vertrag „nicht kündbar“ ist oder warum die Steuer im Alter höher ausfällt als gedacht.
- Prüfe die Reihenfolge. Erst die gesetzliche Rente kennen (deine Renteninformation – siehe Gesetzliche Rente und Rentenlücke), dann schauen, welche Förderung du liegen lässt: 15 % Arbeitgeberzuschuss, Kinderzulagen, Sonderausgaben.
- Denke in Steuersätzen. Förderung heute lohnt vor allem, wenn dein Steuersatz heute höher ist als später im Ruhestand. Das ist bei den meisten so – aber nicht bei allen.
- Flexibilität bewusst einplanen. Schicht 1 und 2 sind Zwangssparen mit Rabatt. Für Notfälle und Wünsche vor 62 brauchst du Schicht 3 – ohne Förderung, aber verfügbar.
- Ob und was zu dir passt, klärst du für die Anlage selbst mit einem dafür zugelassenen Berater; den Versicherungsteil schauen wir uns gern gemeinsam an.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Einkommensteuergesetz (§§ 3 Nr. 63, 10 Abs. 3, 10a, 20 Abs. 1 Nr. 6, 22, 52 Abs. 28, 84–86 EStG), Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG), § 226 SGB V, Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 1 SvEV), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Werte 2026), Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest – Stand Oktober 2026. Wenn du wissen willst, in welche Schicht deine Verträge gehören: Schreib mir – wir sortieren das zusammen.