„Mein Chef bietet keine Betriebsrente an – also habe ich keine.“ Das ist einer der häufigsten Irrtümer. Du hast seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch, einen Teil deines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln – dein Arbeitgeber muss mitmachen. Ob sich das für dich lohnt, ist eine andere Frage. Hier die Regeln, die Vorteile und die Haken, die in den Hochglanzbroschüren oft fehlen. (Das Gegenstück aus Arbeitgebersicht: bAV für Arbeitgeber.)
Dein Anspruch: Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)
- Du kannst verlangen, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung aus deinem Brutto umzuwandeln – 2026 sind das 4.056 € im Jahr (338 € im Monat). Mindestens 1/160 der Bezugsgröße musst du einsetzen, 2026 rund 297 € im Jahr.
- Bietet dein Arbeitgeber Pensionskasse oder Pensionsfonds an, läuft es darüber. Sonst kannst du eine Direktversicherung verlangen.
- Arbeitgeberzuschuss 15 %: Soweit dein Arbeitgeber durch deine Umwandlung Sozialabgaben spart, muss er 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Seit 2019 für neue, seit 2022 auch für alle alten Verträge. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr – frag nach.
Die fünf Durchführungswege – kurz
| Weg | Wer zahlt später? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Versicherer | Häufigster Weg bei kleinen und mittleren Betrieben; eigener Vertrag auf deinen Namen |
| Pensionskasse | Eigene Versorgungseinrichtung | Ähnlich der Direktversicherung, oft branchenbezogen |
| Pensionsfonds | Eigene Einrichtung | Mehr Anlagefreiheit, Insolvenzschutz über PSV |
| Unterstützungskasse | Kasse im Auftrag des Arbeitgebers | Für höhere Beiträge; keine Grenze nach § 3 Nr. 63 EStG |
| Direktzusage | Der Arbeitgeber selbst | Typisch in Großunternehmen; Arbeitgeber bildet Rückstellungen |
Die Förderung 2026
- Steuerfrei: Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 8.112 € im Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG) – bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
- Sozialabgabenfrei: nur bis 4 %, also 4.056 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Zwischen 4 % und 8 % sparst du Steuern, aber keine Sozialabgaben.
- Rechenlogik: Wandelst du 100 € Brutto um, hättest du netto – je nach Steuersatz und Abgaben – deutlich weniger als 100 € gesehen. In den Vertrag fließen aber die vollen 100 € plus mindestens 15 € Zuschuss, also 115 €. Das ist der Hebel. Wie groß er ist, hängt von deinem Steuersatz ab – darum nie mit Pauschalversprechen rechnen.
- Geringverdiener (§ 100 EStG): Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zwischen 240 € und 960 € im Jahr für dich ein, bekommt er 30 % davon vom Staat zurück (max. 288 €) – wenn du nicht mehr als 2.575 € brutto im Monat verdienst. Ab 01.01.2027 steigt die Grenze auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze, der geförderte Beitrag auf 1.200 € und der Förderbetrag auf 360 € (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, verkündet 21.01.2026 – beschlossen, gilt für § 100 ab 2027).
Die Haken – ehrlich benannt
- Volle Steuer im Alter. Die Betriebsrente ist zu 100 % steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit beim Einzahlen – meist trotzdem ein Vorteil, weil der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist. Aber nicht bei jedem.
- Krankenkassenbeitrag im Alter. Bist du als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR), zahlst du auf die Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegebeitrag – nicht nur die Hälfte wie beim Lohn. Es gibt einen Freibetrag von 197,75 € im Monat (2026, ein Zwanzigstel der Bezugsgröße, § 226 Abs. 2 SGB V) – aber nur in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung ist es nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, wird alles verbeitragt. Privat Versicherte betrifft das nicht.
- Weniger gesetzliche Rente. Weil du bis 4 % keine Rentenbeiträge auf den umgewandelten Betrag zahlst, sammelst du weniger Entgeltpunkte. Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente werden vom niedrigeren Brutto berechnet. Der 15-%-Zuschuss soll genau das ausgleichen – Verbraucherzentralen halten ihn dafür oft für zu knapp. Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto klarer der Vorteil.
- Kosten im Vertrag. Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die Rendite. Fragen, nicht raten.
Jobwechsel, Kündigung, Insolvenz
- Unverfallbarkeit: Beiträge aus deiner Entgeltumwandlung gehören sofort dir (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Vom Arbeitgeber finanzierte Zusagen bleiben, wenn du beim Ausscheiden mindestens 21 bist und die Zusage mindestens drei Jahre bestand (§ 1b Abs. 1 BetrAVG).
- Mitnehmen (§ 4 BetrAVG): Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds hast du innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel Anspruch, den Wert zum neuen Arbeitgeber zu übertragen – bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Alternativ: Vertrag beim alten Anbieter ruhen lassen oder privat weiterzahlen.
- Insolvenz des Arbeitgebers: Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt (§ 7 BetrAVG); Direktversicherungen nur in bestimmten Fällen – dort schützt dich aber dein eigenes Bezugsrecht am Vertrag. Pensionskassen sind über einen Sicherungsfonds oder den PSV abgesichert.
Opting-out: Wenn der Betrieb dich automatisch anmeldet
Betriebe dürfen dich automatisch in die Entgeltumwandlung aufnehmen – du musst aktiv widersprechen (§ 20 BetrAVG). Das Angebot muss schriftlich kommen, mindestens drei Monate vorher, und dir mindestens einen Monat Widerspruchsfrist geben. Seit 2026 geht das auch per Betriebsvereinbarung ohne Tarifvertrag – dann muss der Arbeitgeber mindestens 20 % zuschießen statt 15 %. Automatisch dabei heißt nicht automatisch gut: Prüfe den Vertrag wie jeden anderen.
So gehst du vor
- Fragen, was es gibt. Lass dir vom Arbeitgeber Durchführungsweg, Anbieter, Zuschuss und Kostenausweis geben. Steht kein Angebot, fordere dein Recht auf Direktversicherung ein.
- Zuschuss ausrechnen. 15 % sind Pflicht. Alles darüber macht die Rechnung besser. Ein hoher Zuschuss ist oft wertvoller als jede Tarifdetail-Diskussion.
- Alter-Check. Bist du später gesetzlich pflichtversichert? Dann rechne den vollen Krankenkassenbeitrag oberhalb von rund 198 € Betriebsrente ein. Privat Versicherte haben dieses Thema nicht.
- Lücke zur gesetzlichen Rente berücksichtigen. Was du an Entgeltpunkten verlierst, siehst du an der nächsten Renteninformation – siehe Gesetzliche Rente und Rentenlücke.
- Jobwechsel im Blick. Vertrag mitnehmbar? Innerhalb eines Jahres Übertragung beantragen.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Betriebsrentengesetz (§§ 1a, 1b, 4, 7, 20 BetrAVG), Einkommensteuergesetz (§§ 3 Nr. 63, 22 Nr. 5, 100 EStG), Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 1 SvEV), § 226 SGB V, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. 2026 I, 21.01.2026), Deutsche Rentenversicherung, Verbraucherzentrale – Stand Oktober 2026. Wenn du dein bAV-Angebot prüfen lassen willst, bevor du unterschreibst: Schreib mir – ich rechne es mit dir durch.