Fachkräfte zu finden ist schwer – sie zu halten oft noch schwerer. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist einer der wirksamsten und zugleich unterschätztesten Hebel, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Richtig aufgesetzt, gewinnen beide Seiten. Hier die Zahlen für 2026 und die typischen Fehler.

Was die bAV so attraktiv macht

Beiträge zur bAV fließen aus dem Bruttogehalt. Das heißt: Dein Mitarbeiter zahlt auf diesen Teil keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben – und du als Arbeitgeber sparst deinen Anteil an den Sozialabgaben ebenfalls. Genau diesen gesparten Anteil musst du seit 2022 bei jeder Entgeltumwandlung weitergeben: Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags ist Pflicht, soweit du Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Ein höherer, freiwilliger Zuschuss kostet oft weniger als eine Gehaltserhöhung – wirkt aber genauso als Benefit.

Die Zahlen 2026

Regel Wert 2026 Gesetz
Steuerfrei in Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds 8.112 € im Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung) § 3 Nr. 63 EStG
Davon sozialversicherungsfrei 4.056 € im Jahr (4 %) § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV
Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Entgelts § 1a Abs. 1a BetrAVG
Förderbetrag für Geringverdiener 30 % des Arbeitgeberbeitrags, max. 288 € je Mitarbeiter und Jahr; Einkommensgrenze 2.575 € brutto im Monat § 100 EStG
Zum Vergleich: steuerfreier Sachbezug (Gutschein) 50 € im Monat § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist das am häufigsten verschenkte Geld: Zahlst du für einen Mitarbeiter mit höchstens 2.575 € Monatsbrutto zusätzlich zum Gehalt zwischen 240 und 960 € im Jahr in die bAV, holst du dir 30 Prozent davon direkt über die Lohnsteuer zurück. Bei 960 € Beitrag kostet dich die Zusatzrente also netto 672 €.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr, damit auch die Grenzen in der ersten Tabellenzeile. Die Werte für 2027 stehen erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung fest.

Die typischen Fehler

  • Kein System: Einzelverträge quer durch alle Anbieter führen zu Chaos in der Verwaltung – und jeder neue Mitarbeiter bringt noch einen Vertrag mit.
  • Kein Zuschuss-Konzept: Wer nur das gesetzliche Minimum gibt, verschenkt Bindungswirkung. Wer den Förderbetrag nicht kennt, verschenkt bares Geld.
  • Keine Kommunikation: Die beste bAV nützt nichts, wenn das Team sie nicht versteht und nicht nutzt. Viele Mitarbeiter wissen nicht einmal, dass sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).

So gehst du es an

  1. Bestandsaufnahme: Welche Zusagen und Verträge existieren bereits? Welche Zuschüsse zahlst du heute?
  2. Konzept: Ein einheitliches Versorgungswerk mit klarem Zuschuss-Modell – Pflichtzuschuss, freiwilliger Zuschuss, Förderbetrag für Geringverdiener.
  3. Umsetzung: Ein Rahmenvertrag, verständliche Unterlagen, schlanke Prozesse für Lohnbuchhaltung und Personalabteilung.
  4. Kommunikation: Mitarbeiter dort abholen, wo der Nutzen konkret wird – mit einer Beispielrechnung aus ihrem eigenen Gehalt. Was die bAV aus Mitarbeitersicht bringt, steht im Artikel bAV für Arbeitnehmer.

Der doppelte Gewinn

Für das Unternehmen: gesparte Sozialabgaben, der Förderbetrag, geringere Fluktuation, ein Pluspunkt beim Gewinnen neuer Leute. Für das Team: eine geförderte Zusatzrente aus dem Brutto, die sich privat so kaum nachbauen lässt. Ob und in welcher Form eine bAV zu deinem Betrieb passt, hängt von Branche, Größe und Budget ab – das lässt sich in einem Gespräch schnell klären.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: § 3 Nr. 63, § 8 Abs. 2 und § 100 EStG, § 1a BetrAVG, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €/Monat), Deutsche Rentenversicherung, Haufe, Lexware – Stand Oktober 2026. Du willst wissen, was ein Versorgungswerk für deinen Betrieb kostet und bringt? Schreib mir – als freier Versicherungsmakler baue ich es anbieterneutral auf.