„Meine Eltern haben für mich einen Bausparvertrag abgeschlossen – was mache ich damit?“ Bausparen ist eines der ältesten deutschen Finanzprodukte und eines der am wenigsten verstandenen. Hier das Prinzip in Ruhe erklärt. Ob du einen brauchst, sage ich dir nicht – das ist Beratung, die ein dafür Zugelassener leisten muss.

Das Prinzip: Erst sparen, dann leihen

Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse über eine Bausparsumme, zum Beispiel 50.000 €. Diese Summe teilt sich später in zwei Teile: dein eigenes Sparguthaben und ein Bauspardarlehen, das die Bausparkasse dir leiht. Der Clou: Der Darlehenszins steht schon bei Vertragsabschluss fest – egal, wie die Zinsen in 10 Jahren stehen. Dafür bekommst du in der Sparphase sehr wenig Zinsen. Bausparen ist also ein Tausch: niedriger Sparzins heute gegen einen festen Darlehenszins morgen.

Phase 1: Sparen

  • Regelsparbeitrag: meist 3 bis 5 Promille der Bausparsumme pro Monat – bei 50.000 € also 150 bis 250 €.
  • Guthabenzins: aktuell üblicherweise nur 0,01 bis 0,25 % im Jahr (Stiftung Warentest 09/2026). Die Verbraucherzentrale rechnet vor, dass dieser Teil für sich genommen ein Minusgeschäft ist.
  • Abschlussgebühr: 1 bis 1,6 % der Bausparsumme, einmalig und auch bei Kündigung nicht erstattet – bei 50.000 € sind das 500 bis 800 €, die zuerst aus deinen Raten bezahlt werden.

Phase 2: Zuteilung

Zuteilung heißt: Die Bausparkasse stellt dir Guthaben und Darlehen zur Verfügung. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mindestsparguthaben: je nach Tarif 30 bis 50 % der Bausparsumme – häufig 40 bis 50 %. Bei 50.000 € und 40 % also 20.000 €.
  2. Mindestsparzeit: oft einige Jahre.
  3. Bewertungszahl: eine Kennzahl nach dem Prinzip „Geld × Zeit“: Wer früh viel einzahlt, erreicht sie schneller. Sie muss die Zielbewertungszahl des Tarifs erreichen.

Wichtig: Der Zuteilungstermin darf gesetzlich nicht garantiert werden – die Bausparkasse kann ihn nur schätzen. Steigen die Zinsen und wollen viele ihr Darlehen, kann es länger dauern.

Phase 3: Darlehen

Das Bauspardarlehen ist die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben – im Beispiel 30.000 €. Der Zins ist der bei Abschluss vereinbarte feste Satz (aktuell in neuen Tarifen üblich 1 bis 3 %). Die Tilgung ist vergleichsweise hoch, die Laufzeit meist 7 bis 15 Jahre. Vorteil: Sondertilgungen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Pflicht: Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden – Kauf, Bau, Modernisierung, auch Ablösung einer Baufinanzierung.

Staatliche Zulagen 2026

Förderung Satz gefördert bis max. Zulage Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
Wohnungsbauprämie 10 % 700 € / 1.400 € (Ehepaare) pro Jahr 70 € / 140 € 35.000 € / 70.000 €
Arbeitnehmersparzulage (auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber) 9 % 470 € pro Jahr 43 € 40.000 € / 80.000 €

Rechtsgrundlagen: Wohnungsbau-Prämiengesetz (§§ 2a, 3 WoPG) und Fünftes Vermögensbildungsgesetz (§ 13 5. VermBG; Grenzen seit 2024). Die Wohnungsbauprämie gibt es ab 16 Jahren, sie muss jährlich beantragt werden; wer unter 25 ist, darf das Guthaben nach sieben Jahren auch frei verwenden – alle anderen müssen wohnwirtschaftlich nachweisen. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber freiwillig oder nach Tarifvertrag – einfach in der Personalabteilung nachfragen.

Wohn-Riester (Eigenheimrente) ist eine dritte Förderung: Riester-Zulagen fließen in einen Bausparvertrag oder die Tilgung; im Alter wird nachgelagert besteuert. Komplex – nur als Begriff genannt.

Kombi-Modelle und Vorausdarlehen

Bei einer Sofortfinanzierung (Kombi-Kredit) bekommst du heute ein Vorausdarlehen über die volle Bausparsumme, zahlst darauf nur Zinsen und besparst parallel den Bausparvertrag. Bei Zuteilung löst der Bausparvertrag das Vorausdarlehen ab. Die Verbraucherzentralen warnen: Solche Modelle sind schwer durchschaubar, und ein Darlehen ohne laufende Tilgung kostet über die Laufzeit mehr Zinsen als eines mit Tilgung. Immer den Gesamteffektivzins über beide Phasen verlangen.

Vor- und Nachteile, sachlich

Dafür spricht: Zinssicherheit für ein künftiges Darlehen; staatliche Zulagen bei kleinem und mittlerem Einkommen; Sondertilgung ohne Strafzins; auch kleine Summen unter 50.000 € finanzierbar, etwa für eine Sanierung.

Dagegen spricht: Abschlussgebühr und Guthabenzins nahe null – wer das Darlehen nie nimmt, hat meist draufgezahlt; hohe Tilgung, also hohe Raten; Zuteilungstermin unsicher; Verwendung nur für Wohnen.

Wer in zehn Jahren voraussichtlich finanzieren will und Zinssicherheit höher wertet als Rendite, hat eine andere Ausgangslage als jemand, der „einfach mal spart“. Ob und was für dich passt, klärst du mit einem dafür zugelassenen Berater.

Kündigung

  • Durch dich: jederzeit möglich; die Auszahlung kommt üblicherweise drei bis sechs Monate nach Kündigung, sofort meist nur mit Abzug. Die Abschlussgebühr ist verloren. Vor Ablauf der sieben Jahre gehen die Prämien verloren, außer bei wohnwirtschaftlicher Verwendung.
  • Durch die Bausparkasse: möglich, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat oder wenn du zehn Jahre nach der ersten Zuteilungsmöglichkeit kein Darlehen abgerufen hast (BGH 2017, gestützt auf § 489 BGB). Alt-Verträge mit hohen Guthabenzinsen wurden so vielfach beendet.

So gehst du vor

  1. Vertrag lesen: Bausparsumme, Tarif, Mindestsparguthaben, Darlehenszins, Abschlussgebühr – alles steht drin.
  2. Ziel prüfen: Willst du in absehbarer Zeit wohnwirtschaftlich finanzieren? Wenn nein, ist der Vertrag ein Sparprodukt mit Startkosten.
  3. Zulagen beantragen: Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse, Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung (Anlage VL).
  4. Bei Kombi-Angeboten den Gesamteffektivzins beider Phasen schriftlich verlangen.
  5. Mit einem zugelassenen Berater klären, ob der Vertrag zu deinen Plänen passt – und ob er bleibt, ruht oder geht.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Wohnungsbau-Prämiengesetz (§§ 2a, 3 WoPG), Fünftes Vermögensbildungsgesetz (§ 13), Bürgerliches Gesetzbuch (§ 489 BGB), Stiftung Warentest (Bausparverträge im Vergleich, Stand 01.09.2026), Verbraucherzentrale (Ratgeber Bausparvertrag, Stand 10.11.2025; Sofortfinanzierung) – Stand Oktober 2026. Du hast einen alten Vertrag und weißt nicht, was er taugt? Schreib mir – ich erkläre dir, was drinsteht.