„Riester ist tot, jetzt kommt das Depot – stimmt das?“ Halb. Die Riester-Rente in ihrer heutigen Form wird ab 2027 nicht mehr neu angeboten, bestehende Verträge laufen aber weiter. Neu kommt eine Förderung, die anders rechnet, und ein neues Produkt: das Altersvorsorgedepot. Hier die Regeln, jede mit ihrem Status – denn bei Reformen ist „beschlossen“ nicht dasselbe wie „in Kraft“.

Status: Was ist beschlossen, was nicht?

  • Altersvorsorgereformgesetz – beschlossen und verkündet. Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 29.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Kernregeln gelten ab dem 01.01.2027; einzelne Teile folgen 2028.
  • Frühstartrente – noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Geplanter Start: 01.01.2027. Dazu unten mehr.
  • Staatliches Standarddepot – offen. Das Gesetz erlaubt es, ein Depot über einen öffentlichen Träger anzubieten; ob und wie das zum Start klappt, ist laut Verbraucherzentrale noch nicht entschieden.

Die neue Förderung: Zulage pro Euro statt Festbetrag

Bisher gab es feste Beträge (175 € Grundzulage, 300 € je Kind). Ab 2027 hängt die Zulage direkt davon ab, wie viel du selbst einzahlst (§§ 84, 85 EStG in der Fassung ab 2027):

Baustein Regel ab 2027 Höchstbetrag
Grundzulage, Stufe 1 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € im Jahr 180 €
Grundzulage, Stufe 2 25 Cent je Euro für Beiträge von 360,01 bis 1.800 € 360 €
Grundzulage gesamt 540 € im Jahr
Kinderzulage 1 € je Euro Eigenbeitrag, pro Kind mit Kindergeld 300 € je Kind (bei 300 € Eigenbeitrag)
Berufseinsteiger-Bonus einmalig, Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag 200 €
Sonderausgabenabzug Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen –

Weitere Punkte: Partner ohne eigenes Einkommen („mittelbar Berechtigte“) müssen mindestens 120 € im Jahr einzahlen (bisher 60 €). Neu förderberechtigt sind auch Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Zulagen beantragt wie bisher der Anbieter für dich bei der Zulagenstelle.

Das Altersvorsorgedepot – und die Garantie-Wahl

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot mit Fonds, in das die Förderung fließt. Der große Unterschied zu Riester: Es gibt keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Der Wert kann schwanken und am Ende unter der Einzahlsumme liegen – dafür fallen die Kosten weg, die eine Garantie bisher verursacht hat. Daneben bleibt es möglich, geförderte Versicherungsprodukte mit Garantie abzuschließen – künftig mit 100 % oder neu 80 % der Beiträge plus Zulagen als garantiertem Mindestkapital zu Beginn der Auszahlung.

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss zusätzlich ein Standarddepot anbieten: eine vorgegebene, einfache Aufteilung auf wenige Fonds mit Kostendeckel von 1 % des Depotwerts pro Jahr. Wer nicht selbst auswählen will, landet dort. Spekulative Anlagen sind in allen Varianten ausgeschlossen.

Ob für dich ein Depot ohne Garantie, eine Versicherung mit 80 % oder mit 100 % Garantie passt, ist eine Anlage-Entscheidung. Die klärst du mit einem dafür zugelassenen Berater – hier geht es nur um die Regeln.

Die Auszahlungsphase: flexibler als bisher

  • Beginn: frühestens mit 65 (bisher 62), spätestens vor dem 70. Geburtstag. Ausnahme: Wer schon gesetzliche Altersrente bezieht, darf früher.
  • Zwei Wege: eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Länger geht immer. Die Pflicht zur lebenslangen Verrentung entfällt.
  • Vererbbar: Ein Restguthaben im Auszahlungsplan geht an die Erben.
  • Anbieterwechsel: nach fünf Jahren Laufzeit kostenfrei, davor darf der Anbieter höchstens 150 € verlangen.

Riester-Bestandsverträge: Was passiert mit deinem Vertrag?

  • Bestandsschutz: Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, laufen mit den heutigen Regeln weiter – inklusive 100 %-Garantie und fester Zulagen. Du musst nichts tun.
  • Umstellung möglich: Ab 01.01.2027 kannst du deinen Vertrag ins neue Förderrecht überführen – entweder beim bisherigen Anbieter oder mit Übertragung des Guthabens in ein Altersvorsorgedepot. Möglich ist das bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Laut Verbraucherzentrale gibt es keinen Weg zurück ins alte Recht.
  • Nicht übereilen: Verbraucherzentralen raten, bestehende Verträge mit hoher Zulagenquote (viele Kinder, geringes Einkommen) oder hohem Garantiezins nicht vorschnell aufzugeben. Rechne beide Varianten durch.
  • Basisrente (Rürup): bleibt unverändert und kann nicht übertragen werden.

Frühstartrente: 10 € im Monat für Kinder – Status offen

Die Frühstartrente soll jedem Kind mit Wohnsitz in Deutschland zwischen dem 6. und 18. Geburtstag monatlich 10 € vom Staat in ein eigenes Altersvorsorgedepot zahlen. Eltern dürfen aufstocken, das Geld bleibt bis zur Rente gebunden. Start laut Deutscher Rentenversicherung mit den Jahrgängen 2020 und 2021 im Jahr 2027, weitere Jahrgänge folgen. Status: Bundestag hat am 16.10.2026 zugestimmt, der Bundesrat noch nicht. Erst danach kann das Gesetz verkündet werden. Bis dahin: nichts fest einplanen.

So gehst du vor

  1. Bestand sichten. Hast du Riester? Dann notiere Garantiezins, bisherige Zulagen und Kosten. Hast du noch keinen Vertrag und willst 2026 noch ins alte Recht? Das geht nur bis 31.12.2026 – prüfe, ob das für dich überhaupt ein Vorteil wäre.
  2. Zulagen durchrechnen. Mit dem neuen System erhältst du bei 1.800 € Eigenbeitrag 540 € Grundzulage – das sind 30 % Zuschuss, plus Kinderzulage. Bei kleinen Beträgen ist die Quote höher (bis 360 €: 50 %).
  3. Garantiefrage ehrlich klären. Kannst du Schwankungen aushalten – auch kurz vor dem Ruhestand? Davon hängt ab, ob Depot oder Versicherung mit 80 %/100 % Garantie zur Debatte steht. Das ist Anlageberatung – dafür gibt es zugelassene Berater.
  4. Nicht vor Januar 2027 umstellen. Vorher gibt es die neuen Verträge nicht. Angebote, die jetzt schon „Reform-Vorteile sichern“ versprechen, kritisch lesen.
  5. Frühstartrente abwarten. Erst wenn der Bundesrat zugestimmt hat und das Gesetz verkündet ist, lohnt der Blick auf Details für dein Kind.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156, Bundesrat 08.05.2026), Einkommensteuergesetz (§§ 10a, 84, 85, 86 EStG), Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Bundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung (Meldung Frühstart-Rente vom 19.10.2026), Deutscher Bundestag (Beschluss 16.10.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stiftung Warentest – Stand Oktober 2026. Wenn du wissen willst, was die Reform für deinen bestehenden Vertrag bedeutet: Schreib mir – ich schaue mit dir drauf.